Streichung der Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren

Streichung der Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren

Bundesregierung gefährdet die Gesundheit von Handwerkern!

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), äußert sich besorgt über die Entscheidung der Bundesregierung, die Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren zu streichen. In seinem aktuellen Meinungsbeitrag warnt er vor den gravierenden Folgen dieser Entscheidung für die Gesundheit von Handwerkern und anderen Beteiligten. 🚨

Warum ist Asbest eine Gefahr?

Asbest ist nach wie vor in vielen Gebäuden verborgen, insbesondere bei Sanierungsarbeiten im Rahmen des Klimaschutzes. Ohne eine vorherige Untersuchung, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind, besteht ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Handwerker. Asbest kann schwerwiegende Atemwegserkrankungen verursachen, einschließlich Lungenkrebs.

Entscheidung der Bundesregierung: Eine riskante Wette auf Kosten der Gesundheit

Am 21. August 2024 beschloss das Bundeskabinett – trotz starker Proteste von Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Klimahandwerke, wie dem SHK-Handwerk, dem Elektrohandwerk und dem Dachdeckerhandwerk – die Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren abzuschaffen. Damit riskiert die Regierung gezielt die Gesundheit der Fachkräfte, die an klimaschutzrelevanten Sanierungen beteiligt sind.

Handwerker bleiben im Unklaren über Asbestgefahr

Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter können eine Asbestbelastung in den Gebäuden, in denen sie arbeiten, nicht vorhersehen. Die nötigen Untersuchungen können rechtlich nur von den Gebäudeeigentümern in Auftrag gegeben werden. Die Streichung der Erkundungspflicht ist daher nicht nur praxisfern, sondern auch unverantwortlich.

Schutz der Handwerker im Mittelpunkt

Die Regierung opfert die Gesundheit genau derjenigen Fachkräfte, die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich unverzichtbar sind. Diese Entscheidung muss dringend überdacht werden!

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der kommenden Ausgabe der BAUMETALL (05-2024), die am 28. August 2024 erscheint.