Urheberrechte

BILDFREIGABE

für iib International Network e.V.

Hiermit gewähre/n ich/wir dem iib International Network e.V., Ringstraße 47d, D-97753 Karlstadt

eine jederzeit widerrufbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der nachfolgend genannten Bilder für den Betrieb auf der Plattform https://www.iibnetwork.com/ Die Bilder sollen ausschließlich auf die öffentliche Homepage und auf die Mitgliederseite des iib bereit gestellt werden.

Hiermit bestätige/n ich/wir, dass die eingereichten Fotos, Grafiken und Logos von mir/uns nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen. In dem Umfang, in dem die Bilder Personen oder Personengruppen zeigen, sichere/n ich/wir zu, dass von allen erkennbaren Personen eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Nutzung des Bildnisses vorliegt. Diese Freigabeerklärung muss die Nutzung der Darstellung mindestens in dem Umfang erlauben, dass sie auf https://www.iibnetwork.com/ verwendet werden kann. Falls die Bilder Darstellungen fremden Eigentums enthalten, sichere/n ich/wir zu, dass, sofern gesetzlich erforderlich, eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Darstellung dieses Eigentums vom jeweilig Berechtigten eingeholt wurde. Gegebenenfalls nötige Model- bzw. Property-Release oder sonstige Erlaubnisse liegen mir/uns vor. Ich/wir stelle/n den iib International Network e.V., Karstadt von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Rechte-Einräumung eingetreten sind.

HINWEISE

Diese Hinweise sind keine rechtsverbindlichen Aussagen, sondern sollen Sie zum Thema Bild- und Urheberrechte sensibilisieren. Mit einem Bild sind möglicherweise gleich eine ganze Reihe von Rechten verknüpft: Urheberrecht des Fotografen, aber auch für ggf. selbst urheberrechtlich geschützte Dinge, die auf dem Foto zu sehen sind (z.B. Architektur, Kunstwerke), Nutzungsrechte (auch Verwertungsrechte) für diejenigen, die das Bild in irgendeiner Weise verwerten, Persönlichkeitsrecht für direkt oder indirekt dargestellte Personen, Eigentumsrecht für die aktuellen Eigentümer einer Reproduktion, aber ggf. auch für das dargestellte Eigentum, Hausrecht für die Räumlichkeiten, in denen ein Werk ausgestellt wird, oder für die Erlaubnis zur Anfertigung von Innenaufnahmen. Typische Motive, die nicht ohne weiteres vermarktet werden können, sind zum Beispiel: Fotos mit erkennbaren Personen; Innenaufnahmen von Gebäuden (z.B. Bahnhöfe, Krankenhäuser, Passagen, Kirchen); Außenaufnahmen von nicht öffentlichem Grund aus (z.B. Friedhöfe, Sportstadion); Fotos von nicht dauerhaften, öffentlichen Kunstwerken (z.B. Verhüllungen von Christo); Aufnahmen von geschützten Markennamen, Logos und Designs (z.B. Buchtitel, CDs/DVDs, bestimmte Automarken, u.Ä.) sowie von markenrechtlich geschützten Gegenständen und Gebäuden (z.B. ICE-Züge, Sony-Center in Berlin, Ayers Rock in Australien). Fotos mit erkennbaren Personen: Jeder Mensch besitzt das Recht am eigenen Bild, das heißt jede Person kann selber bestimmen, was mit einem Foto passieren darf, auf dem sie erkennbar abgebildet ist. Ohne Erlaubnis der betreffenden Person dürfen Sie solche Bilder also nicht veröffentlichen. Willigt eine Person ein, dass Sie ihre Aufnahme veröffentlichen dürfen, sollten Sie sich diese Einwilligung in jedem Fall schriftlich geben lassen (Model-Release). Achtung: Vereinbarungen mit

Minderjährigen müssen immer von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Im Falle eines Alleinerziehungsrechtes sollten Sie sich dies auf dem Model-Release bestätigen lassen. Innenaufnahmen von Gebäuden: Für die Verwertung der Fotos benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers (Property-Release). Dies gilt auch für Aufnahmen von öffentlich frei zugänglichen Bauten wie Bahnhöfen, Kirchen oder Rathäusern. In kürze ein Urhebervermerk alleine ohne die Abstimmung mit dem Urheber stellt keine Absicherung gegen eine Urheberrechtsverletzung dar! Durch eine Nachfrage beim Bildautor (Fotograf, Grafiker) lässt sich Ärger leicht vermeiden. Nur solche Motive auswählen, durch die keine Rechte Dritter verletzt werden (also z.B. keine Fahrzeuge als Hauptmotiv, Kunstwerke, geschützte Gegenstände, Markennamen, Logos usw.). Vorsicht bei Bildern, die Sie von Bildagenturen gekauft haben. Die Nutzungsrechte sind meistens nicht übertragbar und können sich jederzeit ändern.

Weitere Informationen z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte