UV-Schutz sollte kein Luxus sein

UV-Schutz sollte kein Luxus sein

Sonne+Dach=Risiko: Wer täglich auf dem Dach steht kennt die Bedingungen: Hitze, Reflexionen auf Metallflächen, wenig Schatten, lange Arbeitstage. Was dabei oft in den Hintergrund rückt, ist eine der häufigsten und gleichzeitig am stärksten unterschätzten Gefährdungen im Außenhandwerk: die UV-Strahlung.

Hautkrebs: Inzwischen die häufigste Berufskrankheit am Bau

Seit 2015 ist der sogenannte weiße Hautkrebs (Basalzellkrazinom, Plattenepithelkarzinom) offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Ein Meilenstein, der lange überfällig war. Die Zahlen sprechen seitdem eine deutliche Sprache: Im Jahr 2020 wurden in Deutschland über 6.600 Fälle von UV-bedingtem Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt (Quelle: DGUV). Damit ist Hautkrebs, nach der Lärmschwerhörigkeit, die zweit häufigste Berufskrankheit.

Beschäftigte, die dauerhaft im Freien arbeiten, haben laut DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ein doppelt so hohes Erkrankungsrisiko wie Büroangestellte. Für Spengler:innen und Klempner:innen kommt erschwerend hinzu, dass Metalldächer UV-Strahlung reflektieren, die Belastung trifft also nicht nur von oben, sondern auch von unten und den Seiten.

Die unterschätzte Saisonalität der UV-Belastung

Ein weit verbreiteter Irrtum: UV-Schutz sei nur „im Hochsommer” relevant. Tatsächlich zeigen Daten der DGUV, dass bereits im April und Mai rund 25 Prozent der gesamten jährlichen UV-Strahlungsmenge anfallen. Der Juni ist mit etwa 18,5 Prozent der UV-Jahresdosis der gefährlichste Einzelmonat und liegt damit mitten in der Hauptsaison vieler Betriebe.

Die intensivste Sonneneinstrahlung konzentriert sich auf die Mittagsstunden: Zwischen 11 und 16 Uhr (Sommerzeit) ist die UV-Belastung am höchsten. Genau in diesem Zeitfenster wird auf vielen Baustellen durchgearbeitet.

Das TOP-Prinzip: Schutz hat eine Reihenfolge

Im betrieblichen Arbeitsschutz gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen vor Organisatorischen vor Personenbezogenen. Das gilt auch beim UV-Schutz:

Technisch: Wo immer möglich, sollten Aufenthalts- und Pausenbereiche mit Beschattung eingerichtet werden. Auch Fahrzeuge können als Schattenspender genutzt werden.

Organisatorisch: Intensive Außenarbeiten sollten nach Möglichkeit in die frühen Morgenstunden oder den späten Nachmittag gelegt werden, also außerhalb des 11–16-Uhr-Fensters. Das ist nicht immer umsetzbar, aber wo es geht, senkt es das Risiko erheblich.

Personenbezogen: Wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung:

  • Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50+ (wasserfest, da Schwitzen die Wirkung reduziert), wichtig: ausreichend Creme nutzen!
  • Kleidung: Langärmlige, luftdurchlässige Arbeitskleidung mit UV-Schutzfaktor
  • Kopfschutz: Helm mit Nackentuch oder Schirm, das Nacken und Ohren abdeckt
  • Sonnenbrille mit UV-400-Schutz

Hautscreening: Frühzeitig erkennen was man nicht sieht

Neben dem aktiven Schutz ist die Früherkennung ein zentraler Baustein. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening beim Hautarzt oder Hausarzt. Viele Betriebskrankenkassen und die BG BAU bieten zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an, die speziell auf UV-exponierte Berufsgruppen ausgerichtet sind.

Außerdem müssen Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn die Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch UV-Strahlung regelmäßig eine Stunde pro Tag überschreiten.

Wer draußen arbeitet, sollte dieses Angebot nutzen und Auffälligkeiten wie neue Flecken, veränderte Muttermale oder nicht heilende Hautstellen frühzeitig abklären lassen.

Fazit: Schutz muss zur Routine werden

UV-Schutz ist kein bürokratischer Pflichtpunkt im Sicherheitsunterricht, er ist eine tägliche Notwendigkeit für alle, die ihr Handwerk im Freien ausüben. Die gute Nachricht: Die Maßnahmen sind einfach und gut in den Arbeitsalltag integrierbar. Was fehlt, ist oft nur die Routine.

Also sprecht das Thema in euren Betrieben an, mit Kolleg:innen, mit Auszubildenden, mit der Geschäftsführung.

 

Quellen:

– DGUV, UV-Strahlung

– Barmer, Berufskrankheiten: Anerkennung und Vorbeugung

– BG Bau, UV-Strahlung und Hitze

– https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Hautgesund_Ultraviolettstrahlung.pdf

– https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Aushang_Poster/Poster_UV-Schutz_f%C3%BCr_Unternehmen.pdf

– https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3049

-https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/berufskrankheit-zahlen-bei-hautkrebs-steigen_96_548498.html